Haftungsdach für geschlossene Fonds und Beteiligungen

Vor dem 01.06.2012 waren geschlossene Fonds kein Finanzinstrument im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Seit dem 01.06.2012 werden Beteiligungen im Sinne von geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente gemäß WpHG eingeordnet.

Unternehmerische Freiheit

Selbstverständlich bieten wir unseren Partnern auch in diesem Geschäft maximale Freiheit bei der Produktauswahl sowie bei den Geschäftsmodellen.

Wichtige Fragen und Antworten

Wenn ich als Berater bei Beteiligungen mit einem Haftungsdach zusammenarbeite, kann ich dann mein Fonds weiterhin als §34c bzw. §34f Berater vertreiben?
Nein, der Gesetzgeber verlangt, dass Sie als Agent in einem Haftungsdach Ihr komplettes Wertpapiergeschäft im Rahmen des Haftungsdachs betreiben. Deswegen ist es wichtig, dass Sie ein Haftungsdach wählen, das sowohl für Beteiligungen als auch für Wertpapiere eine gute Lösung bietet.

Kann ich mein Versicherungsgeschäft weiterhin außerhalb des Haftungsdachs abwickeln?
Ja, das ist weiterhin möglich.

Wird die Deutsche Wertpapiertreuhand den Verkauf aller Beteiligungen und geschlossenen Fonds unterstützen?
Ja, auch hier bleiben wir unserem Geschäftprinzip der maximalen unternehmerischen Freiheit für unsere Haftungsdachpartner treu.

Ein Gespräch

Sollten Sie Fragen oder Überlegungen zum Geschäftsbereich der Beteiligungen und geschlossenen Fonds haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Kontakt

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Die Geschäftsführer Stefan Rometsch und Marcel van Leeuwen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie an.
Mo - Fr: 9 bis 22 Uhr

Mitglied im VuV

Die DWPT Deutsche Wertpapiertreuhand GmbH ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter e.V.