Haftungsdach für geschlossene Fonds und Beteiligungen

Bisher waren geschlossene Fonds kein Finanzinstrument im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Wie der Bundesfinanzminister mitgeteilt hat, wird sich diese Handhabung ändern. Beteiligungen im Sinne von geschlossenen Fonds werden künftig als Finanzinstrumente gemäß WpHG eingeordnet. Demzufolge wird die Beratung zu und der Vertrieb von geschlossenen Fonds nur von Beratern erbracht werden können, die über eine eigene Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von §32 KWG verfügen, oder sich einem Haftungsdach angeschlossen haben.

Unternehmerische Freiheit

Da geschlossene Fonds bisher nicht dem WpHG zugeordnet waren, war das Geschäft mit geschlossenen Beteiligungen bisher keine Dienstleistung der Deutschen Wertpapiertreuhand. Mit der anstehenden Gesetzesänderung wird die Deutsche Wertpapiertreuhand ihren Partnern auch diese Dienstleistung anbieten.

Selbstverständlich werden wir unseren Partnern auch in diesem Geschäft maximale Freiheit bei der Produktauswahl sowie bei den Geschäftsmodellen bieten. Ebenso wird das Vergütungsmodell 100% transparent sein.

Bei der definitiven Ausgestaltung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigen wir die beabsichtigten Gesetzesänderungen. Bei Interesse rufen Sie uns einfach an. Wir erläutern Ihnen gerne die Hintergründe.

Wichtige Fragen und Antworten

Wenn ich als Berater bei Beteiligungen mit einem Haftungsdach zusammenarbeite, kann ich dann mein Fonds weiterhin als §34c Berater vertreiben?
Nein, der Gesetzgeber verlangt, dass Sie als Agent in einem Haftungsdach Ihr komplettes Wertpapiergeschäft im Rahmen des Haftungsdachs betreiben. Deswegen ist es wichtig, dass Sie ein Haftungsdach wählen, das sowohl für Beteiligungen als auch für Wertpapiere eine gute Lösung bietet.

Kann ich mein Versicherungsgeschäft weiterhin außerhalb des Haftungsdachs abwickeln?
Ja, das ist weiterhin möglich.

Wird die Deutsche Wertpapiertreuhand den Verkauf aller Beteiligungen und geschlossenen Fonds unterstützen?
Ja, auch hier bleiben wir unserem Geschäftprinzip der maximalen unternehmerischen Freiheit für unsere Haftungsdachpartner treu.

Diskussionsentwurf Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts

Der Gesetzentwurf oder Diskussionsentwurf für das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts ist vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht worden. Hier finden Sie den Text des Diskussionsentwurfes.

Ein Gespräch

Sollten Sie vor Verabschiedung eines neuen Gesetzes Fragen oder Überlegungen zum Geschäftsbereich der Beteiligungen und geschlossenen Fonds haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Kontakt

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Die Geschäftsführer Axel Rohr, Stefan Rometsch und Marcel van Leeuwen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie an.
Mo - Fr: 9 bis 22 Uhr

Mitglied im VuV

Die DWPT Deutsche Wertpapiertreuhand GmbH ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter e.V.